MarktBridge GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Die MarktBridge GmbH (im Folgenden: "MarktBridge"), Polliusweg. 15, 44319 Dortmund, Hauptregister - HRB 19540.
1.2 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, diese werden nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von MarktBridge ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen MarktBridge und dem Auftraggeber.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Dienstleistungen, Vereinbarungen, Lieferungen und Softwareerstellungen von MarktBridge aufgrund von Onlinebestellungen über die Webseite http://www.comoper.com und http://www.complatz.com oder andere Fernkommunikationsmitteln (Fax, e-Mail, Telefon usw.), zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erhalten ihre Gültigkeit nur durch eine ausdrückliche schriftliche Anerkennung von MarktBridge.
1.4 MarktBridge behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu ändern. Diese Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt durch Publikation einer neuen und abgeänderten Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Portal von MarktBridge. MarktBridge wird die Änderung umgehend allen Auftraggebern per E-Mail mitteilen. Wenn Auftraggeber des MarktBridge nach dieser Veröffentlichung weiterhin nutzen, erklären Sie sich automatisch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sofern der Auftraggeber der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom jeweiligen Auftraggeber angenommen.
§2 Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des MarktBridge sind stets unverbindlich und freibleibend.
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von MarktBridge schriftlich bestätigt worden sind (per E-Mail genügt). Mündliche Vereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. In Ausnahmefällen kann auch Rechnung oder Lastschrift gewährt werden. Bei Zahlungsart Rechnung ist der Kaufpreis, sofern nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
3.2 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist. Kosten für Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von
5,- EUR berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, hat sich MarktBridge das Recht vor, den geleisteten Dienst einzustellen und- oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
3.5 Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto der MarktBridge.
§4 Gewährleistung
4.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang innerhalb von 2 Wochen auf Mängel hin zu untersuchen und unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Beanstandung offenkundiger Mängel in o.g. Fristen, gilt die Leistung von MarktBridge als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
4.2 Ist ein von MarktBridge geliefertes Produkt mangelhaft, richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber zunächst nur Nachbesserung binnen angemessener Frist verlangen kann. MarktBridge wird den Mangel nach eigener Wahl ausbessern, das fehlerhafte Produkt ersetzen oder Ausweichlösungen entwickeln.
4.3 Der Auftraggeber hat der MarktBridge bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen.
4.4 Gelingt die Nachbesserung aus von MarktBridge zu vertretenden Gründen nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch MarktBridge fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.
4.5 Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.6 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber von MarktBridge gelieferte Software ändert oder erweitert oder solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen lässt.
4.7 MarktBridge haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.
§5 Widerrufsbelehrung
Nach § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Software, sofern die Datenträger entsiegelt wurden. Bei Lieferung von Freischaltcodes oder Online-Auslieferung (z.B. per E-Mail-Zusendung oder per Download) besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da die übermittelten Daten aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Auch für Waren (Software), die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, besteht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
§6 Lieferung
6.1 Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Software zum Download in Ihrem Benutzerkonto unter dem Link „Meine bisherigen Bestellungen“ freigegeben. Eine Auslieferung auf Datenträger erfolgt nur nach Vereinbarung.
6.2 Die Leistungen werden nach Zahlungseingang bereitgestellt bzw. durchgeführt.
Die Software auf dem Datenträger wird innerhalb von 4 Tagen nach dem Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
6.3 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Schulung und Einweisung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
§7 Update Service
Wir entwickeln unsere Software stetig weiter und führen in unbestimmten zeitlichen Abständen Updates, bzw. Upgrades durch. Jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf Updates, bzw. Upgrades. Solche werden von uns angeboten, um bisher unbekannte Fehler zu beheben oder, um der Software Neuerungen und Verbesserungen hinzuzufügen. Als Besitzer einer Kaufversion, bekommen Sie bei Bedarf gerne ein kostenloses Update per E-Mail.
§8 Haftungsbeschränkung
8.1 MarktBridge und seine gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten der MarktBridge beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der MarktBridge oder eines gesetzlichen Vertreters von MarktBridge beruhen, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
8.2 MarktBridge ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht von MarktBridge stammenden Inhalten (bspw. Werbebanner, gewerbliche und öffentliche Ausschreibungen) auf dem Portal von MarktBridge. Ebenso ist MarktBridge nicht verantwortlich für die Inhalte von Portalen, auf die bei MarktBridge und von MarktBridge verwiesen wird. Links. Insofern übernimmt MarktBridge gemäß § 5 Abs. 2 Teledienstgesetz keine Haftung für die Inhalte dieser Links.
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache
Für die Rechtsbeziehungen zwischen MarktBridge und den Auftraggeber wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Kollisionsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts, vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Dortmund. MarktBridge ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§10 Datenschutz
MarktBridge schützt die persönlichen Daten von Besucher des Portals im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. MarktBridge verpflichtet sich zum gewissenhaften Umgang mit den Identifizierungsdaten eines Benutzers. Alle Identifizierungsdaten eines Benutzers sind nach seinem Wunsch für die anderen Benutzer verdeckt. MarktBridge ist lediglich in den Fällen dazu berechtigt den Benutzern Kontaktdaten offen zu legen, wenn die gesetzlichen Vorschriften MarktBridge dazu berechtigen. Die Identifizierungsdaten des Benutzers sowie die im Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss an MarktBridge übermittelten Daten werden von MarktBridge in digitaler Form gespeichert. Die Daten werden von MarktBridge nur zum Betrieb der MarktBridge -Portal und zur Durchführung der MarktBridge -Leistungen verwendet, deshalb ist MarktBridge nicht verpflichtet, Daten des Benutzers hinsichtlich abgeschlossener Vorgänge sofort zu löschen, sondern berechtigt, diese Daten gespeichert zu halten.
§11 Salvatorische Klausel / Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, oder sollten die AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder wirksame Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Gültig ab: 1. August 2007 |