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Incoterms

Incoterms

INCOTERMS

Die Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung der Lieferbedingungen im internationalen Geschäftsverkehr. Die Incoterms (International Commercial Terms) wurden von der Internationalen Handelskammer ICC - www.iccwbo.org/ aufgestellt. Die detaillierten Verpflichtungen des Incoterms können Sie bei der ICC bestellen. Die Incoterms gelten nicht automatisch im internationalen Geschäftsverkehr, sie müssen zwischen dem Verkäufer und Käufer ausdrücklich vereinbart werden.

Bedeutung Lieferort Gefahrübergang Kostenübergang
EXW ab Werk K* K K K Werk des Verkäufers am Lieferort am Lieferort Jede
FCA Frei Frachtführer V* K K K Ort der Übergabe an den Frachtführer am Lieferort am Lieferort Jede
FAS Frei Längsseite Schiff V K K K Längsseite Schiff im Verschiffungshafen am Lieferort am Lieferort Schiff
FOB Frei an Bord V K K K Schiff im Verschiffungshafen Schiffsreling Schiffsreling Schiff
CFR Kosten und Seefracht V K K V Schiff im Verschiffungshafen Schiffsreling Verschiffungshafen Bestimmungshafen Schiff
CFI CFR + Versicherung*** V K K V Schiff im Verschiffungshafen Schiffsreling Verschiffungshafen Bestimmungshafen Schiff
CPT Frachtfrei V K K V Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer am Lieferort Bestimmungsort Jede
CIP CPT + Versicherung V K K V Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer am Lieferort Bestimmungsort Jede
DAF geliefert ab Grenze V K V/K** V Bestimmungsort an der Grenze Bestimmungsort Bestimmungsort Jede
DES geliefert ab Schiff V K V/K V Schiff im Bestimmungshafen Schiff im Bestimmungshafen Schiff im Bestimmungshafen Schiff
DEQ geliefert ab Kai V K V/K V Kai des Bestimmungshafens Kai des Bestimmungshafens Kai des Bestimmungshafens Schiff
DDU geliefert unverzollt V K V V Bestimmungsort Bestimmungsort Bestimmungsort Jede
DDP geliefert verzollt V V V V Bestimmungsort Bestimmungsort Bestimmungsort Jede

*V – Verkäufer
*K – Käufer
Exportfreimachung – Wer die Kosten der Ausfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Exportland übernehmen muss.
Importfreimachung – Wer die Kosten der Einfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland übernehmen muss.
Transit – Wer die Kosten der Durchfuhr und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland übernehmen muss.

**V/K – Kostenteilung zwischen beiden Vertragspartnern:

  • Der Verkäufer übernehmt bis zum Bestimmungsort Beschaffung der erforderlichen Dokumente und die Kosten und Gefahren die für den Transport.
  • Der Käufer ab dem benannten Bestimmungsort.

Haupttransport– Wer die Kosten des Transportes bis zum Ort des Kostenüberganges übernehmen muss.

Lieferort– Ort, an dem der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zu dem Käufer zu befördern.

Gefahrübergang– Ort und Zeitpunkt, an dem das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.

Kostenübergang – Ort, ab dem der Käufer alle Kosten (Transport-, Lager-, Versicherungskosten usw.) trägt.

***Versicherung– Verkäufer muss auf eigene Kosten eine Transportversicherung mit Mindestdeckung (Warenpreis + 10%) abschließen. Transportart – welche Transportart bis zum Ort des Kostenübergangs verwendet werden kann.

Transportart – welche Transportart bis zum Ort des Kostenübergangs verwendet werden kann .

Übersicht der einzelnen Klauseln

EXW
Der Verkäufer muss die Ware dem Käufer zur vereinbarten Zeit am benannten Ort zur Abholung bereitstellen. Der Käufer trägt von dem Gelände des Verkäufers alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Waren zum Bestimmungsort entstehen.

FCA
Der Verkäufer muss die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort im für die Lieferung vereinbarten Zeitpunkt bringen . Der Verkäufer trägt bis zur Übergabe der Ware alle Risiken und alle Kosten, die mit der Beladung am benannten Ort verbunden sind.

FAS
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und an der Längsseite des Schiffs im benannten Verschiffungshafen bringen , dann trägt der Käufer alle weiteren Kosten und Transportrisiken.

FOB
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und auf das Schiff verladen. Wenn die Ware die Schiffsreling des Schiffes im benannten Verschiffungshafen überquert hat, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt . Alle weiteren Kosten und Transportrisiken trägt der Käufer.

CFR
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen zahlen. Wenn die Ware die Schiffsreling des Schiffes im benannten Verschiffungshafen überquert hat, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt. Alle weiteren Kosten und Transportrisiken trägt der Käufer.

CFI
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen zahlen. Zusätzlich muss der Verkäufer den Transportversicherungsvertrag mit Mindestdeckung auf eigene Kosten abschließen . Nachdem die Ware die Schiffsreling des Schiffes im benannten Verschiffungshafen überquert hat, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt . Alle weiteren Kosten und Transportrisiken trägt der Käufer.

CPT
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort zahlen. Nachdem die Ware dem von Verkäufer benannten Frachtführer übergeben wurde, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt . Alle weiteren Kosten und Transportrisiken trägt der Käufer.

CIP
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort zahlen. Zusätzlich muss der Verkäufer den Transportversicherungsvertrag mit Mindestdeckung auf eigene Kosten abschließen. Nachdem die Ware dem vom Verkäufer benannten Frachtführer übergeben wurde, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt. Alle weiteren Kosten und Transportrisiken trägt der Käufer.

DAF
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und dem Käufer am benannten Grenzort innerhalb der Exportland zur Verfügung zu stellen. Alle weiteren Kosten und Transportrisiken nach der Zustellung trägt der Käufer.

DES
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen zahlen. Wenn die Ware an Bord des Schiffs im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wurde, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt . Alle weiteren Kosten und Transportrisiken trägt der Käufer.

DEQ
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen, Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen und Entladung der Ware auf den Kai zahlen. Wenn die Ware auf dem Kai neben dem Schiff im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wurde, gilt die Lieferverpflichtung des Verkäufers als erfüllt. Der Käufer muss die Ware zur Einfuhr freimachen und die Kosten übernehmen .

DDU
Der Verkäufer muss die Ware dem Käufer am benannten Bestimmungsort, auf seine Kosten und Gefahren liefern. Der Käufer muss die Ware zur Einfuhr freimachen und die Kosten übernehmen.

DDP
Der Verkäufer muss die Ware dem Käufer am benannten Bestimmungsort liefern. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Waren zum Bestimmungsort entstehen, sowie die Freimachung zur Einfuhr.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernimmt die MarktBridge keine Gewähr.

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