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Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Meldepflicht - AWV ( Außenwirtschaftsverordnung).

Auslandszahlungsverkehr ist grundsätzlich frei von behördlichen Beschränkungen. Jedoch müssen Sie bei Beträge die 12.500,00 Euro übersteigen die statistischen Meldevorschriften nach §§ 59 ff. der Außenwirtschaftsverordnung beachtet werden. Weitere Informationen zum Thema Meldepflicht finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de oder per gebührenfreie Hotline unter der Telefonnummer 0800 / 1234 111.

Zahlungsbedingungen im Überblick:

 

Vorauszahlung:

"Erst Geld dann Ware"

Die Zahlung per Vorauskasse ist für einen Käufer die unsicherste von allen Zahlungsmöglichkeiten. Die Vorauszahlung soll nur bei seriösen und bekannten Vertragspartner in Anspruch genommen werden.
Risiko: Nichtlieferung, Qualität von Waren.
 

Lastschrift / Abbuchungsauftrag:

Käufer ermächtigt dem Verkäufer durch die schriftliche Einzugsermächtigung einen bestimmten Betrag abzubuchen und der Verkäufer erteilt dann seiner Bank das durchzuführen, aber der Käufer kann innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen die Buchung widerrufen.
Beim Abbuchungsauftrag (eine Form der Lastschrift) erklärt der Käufer seiner Bank, dass der Verkäufer von seinem Konto abbuchen darf. Der Verkäufer erteilt dann seiner Bank das durchzuführen. Abbuchungsaufträge kommen praktisch ausschließlich im Zahlungsverkehr zwischen bekannten Vertragspartner vor. Beim Abbuchungsverfahren kann der Lastschriftgeber der Belastung nicht mehr widersprechen.

Verkäufer trägt das Risiko: nicht beglichene Rechnung, Widerruf vom Käufer, das Konto muss Deckung aufweisen.

Käufer trägt das volgende Risiko: falscher Beitrag, mehrfach und zur Unzeit abgebucht worden.

Das Lastschriftverfahren ist nur mit einem Konto innerhalb von einem Land möglich.

 

Zahlung per Nachnahme:

Der Käufer muss bei Erhalt der bestellten Ware den Preis zuzüglich der Portogebühren unmittelbar an den Zusteller bezahlen, bevor er den Inhalt prüfen kann. Die Zustellung per Nachnahme ist im Außenhandel auf Länder und Transportarten beschränkt.

Verkäufer trägt das Risiko: unnötige Transportkosten bei nicht Annahme.

Käufer trägt das Risiko: tatsächliche Inhalt des Lieferung und Qualität von Waren.

 

Ratenzahlung / Anzahlung /Kundenkredit:

Kundenkredit ist vorteilhafteste Variante bei Werkverträgen, die eine längere Fertigstellung des Produkts bzw. hohen Herstellungskosten benötigen. Wenn zwischen den Parteien ein Bestellerkredit vereinbart wird, leistet der Käufer eine Anzahlung in volle oder teilweise Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer gegen eine Anzahlungsgarantie. Die Anzahlungsgarantie dient der Sicherstellung der Rückzahlung der geleisteten Anzahlung, falls der Verkäufer nicht seine werkvertragliche Verpflichtungen erfüllt. Die Anzahlung ist kurzfristiger Handelskredit, zwischen dem Käufer als Kreditgeber und dem Verkäufer/ Hersteller als Kreditnehmer. Die Anzahlung zeichnet dafür, dass der Werkvertrag bindend abgeschlossen wurde.

Die Zahlung des Restbetrags kann separat per Teil-/Ratenzahlung vereinbart werden. Bei mehreren Raten kann Zusätzlich auch Zinsen in angemessener Höhe vereinbart werden. Die Anzahlung wird häufig nicht verzinst und hat Vorteile für die Parteien. Verkäufer zahlt nicht die Zinsen als bei einer kurzfristigen Kreditaufnahme bei einer Bank und dadurch kann seine Liquidität verbessern. Der Käufer kann mehr verdienen als durch eine kurzfristige Anlage auf dem Kreditmarkt und wenn Ratenzahlung vereinbart wird muss er nicht sofort nötige Kaufsumme zahlen, sondern für andere Dinge verwenden.

Verkäufer trägt das Risiko: Zahlungsfähigkeit des Käufer, nicht erfüllende Werkvertrag bei spezifischen Produkten.

Käufer trägt das Risiko: Absicherung des Hersteller, nicht erfüllende Werkvertrag.

 

Zahlung gegen Rechnung:

"Erst Ware dann Geld"

Die Zahlung gegen Rechnung ist für den Verkäufer die unsicherste von allen Zahlungsmöglichkeiten. Zahlung gegen Rechnung sollte man nur bei seriösen und bekanten Vertragspartner in Anspruch genommen werden.

Verkäufer trägt das Risiko: Nichtzahlung

 

Auslandsüberweisung:

Bei Zahlungen In- und aus dem Ausland sollte man die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) bzw. SWIFT-Code bei der Auftragserteilung angegebenen werden.

BIC, auch als SWIFT Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) genannt, ist die internationale Kennung der Bank.

IBAN - International Bank Account Number - maximal 34 Stellen (in Deutschland 22 Zeichen)

Beispiel IBAN: DE 50 44080050 0123456789

  • DE - 2-stelliger Ländercode
  • 50 - 2-stellige Prüfziffer
  • 44080050 - 8-stellige Bankleitzahl
  • 0123456789 - 10-stellige Kontonummer (kürzere Kontonummern werden durch führende 0 auf 10 Stellen aufgefüllt)

 

Beispiel SWIFT/BIC: DRES DE FF XXX

  • DRES - 4-stelliger Bankcode, vom Geldinstitut frei wählbar
  • DE - 2-stelliger Ländercode
  • FF - 2-stellige Codierung des Ortes
  • XXX - 3-stellige Kennzeichnung der Filiale (optional, default: "XXX" kann wegelassen werden, andere Kennzeichen nicht)

 

Dokumentenakkreditiv:

Beim Dokumentenakkreditiv richtet der Käufer über seine Hausbank (Akkreditivbank) eine Zahlung eines bestimmten Betrages bei einer Bank im Land des Verkäufer (Avisbank) ein und diese wird angewiesen, gegen Vorlage bestimmter Dokumente (Transportdokumente, Frachtbriefe, Begleitpapiere, Versicherungszertifikat etc.), die die Verfügung über die Ware beweisen, den Betrag an den Verkäufer zu leisten.

Käufer trägt das Risiko: Qualität von Waren.

 

1. Kaufvertrag (Verkäufer und Käufer vereinbaren die Zahlungsabwicklung auf der Basis eines Akkreditivs).

2. Akkreditivauftrag (Der Käufer beauftragt seine Hausbank, das Dokumentenakkreditiv zu eröffnen).

3. Eröffnungsanzeige (Akkreditivbank avisiert das Akkreditiv an Avisbank).

4. Mitteilung (d ie Avisbank zeigt das Akkreditiv dem Verkäufer an).

5. Warenversand (Der Verkäufer liefert die Ware an den Käufer).

6. Einreichung der Dokumente (Der Verkäufer reicht die Dokumente bei der Avisbank ein, die diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüft).

7. Weiterleitung (Avisbank leitet die Dokumente an die Akkreditivbank weiter).

8. Auszahlung des Akkreditivbetrags (Die Akkreditivbank prüft die Dokumente und überweist den Akkreditivbetrags an die Avisbank die dann an den Verkäufer zahlt).

Dokumenteninkasso:

Beim Dokumenteninkasso versendet der Verkäufer die Ware auf einem Transportweg und richtet über seine Hausbank (Einreicherbank) einen Inkassoauftrag. Die Einreicherbank leitet die Dokumente (Transportdokumente, Frachtbriefe, Begleitpapiere, Versicherungszertifikat etc.) an die Bank des Käufers weiter (Inkassobank) und diese händigt die Dokumente dem Käufer gegen Zahlung oder Akzept aus.

Verkäufer trägt das Risiko: bei Nichtzahlung – Lagerkosten, Rücktransportkosten.

Käufer trägt das Risiko: Qualität von Waren.

 

1. Kaufvertrag (Verkäufer und Käufer schließen einen Kaufvertrag).

2. Warenversand (Versand der Ware an den Käufer).

3. Inkassoauftrag (Verkäufer einreichtet der vereinbarten Dokumente zusammen mit dem Inkassoauftrag bei der Hausbank).

4. Weiterleitung (Einreicherbank leitet die Dokumente und beauftragt die Inkassobank zum Inkasso).

5. Mitteilung (Inkassobank informiert der Käufer über die zum Inkasso vorliegenden Dokumente).

6. Zahlung (Der Käufer zahlt an die Inkassobank gegen Aushändigung der Dokumente).

7. Auszahlung (Die Inkassobank zahlt den Inkassoerlös an die Einreicherbank).

8. Zahlung (Einreicherbank zahlt den Inkassobetrag an den Verkäufer abzüglich ihrer Gebühren).

Treuhandservice:

Die Ware für den Käufer wird vom Verkäufer nur dann verladen, wenn der Käufer den Kaufbetrag auf das Treuhandkonto überwiesen hat. Nach ordnungsgemäßer Zustellung der Ware zum Käufer, wird das Kaufbetrag an den Verkäufer weitergeleitet, wenn nicht die besonderen Umstände, beschrieben im Treuhandvertrags in Kraft treten.

Das Treuhandservice kann nur im Zusammenhang mit dem Lieferungsservice benutzt werden.

 

1. Kaufvertrag (Verkäufer und Käufer vereinbaren die Zahlungsabwicklung auf der Basis eines Treuhandservices).

2. Frachtauftrag (Verkäufer bzw. Käufer schließt(en) einen Frachtauftrag mit dem vom Treuhänder beauftragten Speditionsunternehmen ab).

3. Dokumentenversand (Verkäufer bzw. Käufer sendet(en) die Kopien des abgeschloßenen Kaufvertrags, Frachtauftrags(Aufträge) an den Treuhänder).
    3.1 Unterschreibung des
Treuhandvertrages

4. Überweisung (der Käufer überweist den Kaufbetrag auf das Treuhandkonto).

5. Mitteilung (der Treuhänder teilt dem Speditionsunternehmen über den Geldeingang auf das Treuhandkonto mit).

6. Abladung (Der Verkäufer ladet die Ware dem Speditionsunternehmen ab).

7. Lieferung (das Speditionsunternehmen liefert die Ware dem Käufer).

8. Bestätigung (das Speditionsunternehmen bestätigt die Lieferung dem Treuhänder).

9. Weiterleitung (in 14 Tagen nach der Bestätigung der Lieferung vom Speditionsunternehmen leitet der Treuhänder das Kaufbetrag innerhalb von folgenden 14 Tagen weiter an den Verkäufer, wenn nicht besonderen Umstände, beschrieben im  Treuhandvertrags in Kraft treten).

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